Interne Meldestelle
Sie können uns mündlich/persönlich oder schriftlich Ihren Hinweis mitteilen. Die Art der Hinweise ist in § 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinwSchG) geregelt. Über die interne Meldestelle sind ausschließlich Hinweise zu geben über Verstöße, die a) strafbar sind, b) bußgeldbewährt sind oder c) gegen sonstige Rechtsvorschriften des Bundes oder der Länder oder der EU verstoßen.
Sollten Sie einen mündlichen oder persönlichen Kontakt wünschen, melden Sie sich bitte unter Tel. 0251 9739-122 (hier auch Terminvereinbarung). Sollten Sie schriftlich (auch anonym möglich) mit uns in Kontakt treten wollen, füllen Sie bitte unten stehendes Formular aus.